Im Folgenden wird auf einige Organisationen näher eingegangen.
Die Sozialversicherung (SV) ist in Österreich als Selbstverwaltung organisiert, sie ist weisungsfrei und untersteht der Kontrolle des Bundes. Die Sozialversicherung wird von ihren Versicherten selbst verwaltet, indem die gesetzlichen (beruflichen) Interessensvertretungen Vertreter in die Organe eines Sozialversicherungsträgers entsenden, welche die Geschäfte der Sozialversicherung führen. Die obersten Aufsichtsbehörden bilden zwei Ministerien, einerseits das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, und Konsumentenschutz und andererseits das Bundesministerium für Gesundheit. Es gilt das Prinzip der Pflichtversicherung, diese beginnt mit dem Aufnehmen einer Tätigkeit und ist nicht abhängig von der korrekten Meldung der Beschäftigung (durch den Arbeitgeber). Für den Beginn der Pflichtversicherung ist es auch unerheblich ob die Beiträge korrekt abgeführt werden. Diese Regelungen haben den Schutz der versicherten Person vom Tage der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit zur Folge. In anderen Ländern gibt es (auch) das Konzept der Versicherungspflicht, beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Es überwiegt die Leistungserbringung in Form von Sachleistungen für die Versicherten, aber auch Geldleistungen sind vorgesehen.
ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Die grundlegenden Regelungen zur Sozialversicherung in Österreich finden sich im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), welches 1956 in Kraft getreten ist. Neben diesem gibt es weitere Sozialversicherungsgesetze, welche beispielsweise die Sozialversicherung einzelner Berufsgruppen regeln.
Die Idee hinter einer "sozialen Versicherung" ist das soziale Absichern von wichtigen Lebensrisiken durch die große Versicherungsgemeinschaft der werktätigen Bevölkerung. Risiken die in der Gesellschaft als "wichtig" erkannt werden unterliegen Veränderungen im Laufe der Zeit. Das Prinzip der Solidarität in der Sozialversicherung führt dazu, dass die Beiträge nicht nach dem Risiko gestaffelt sind. Letztlich entscheidet der Gesetzgeber welche Risiken durch die Sozialversicherung abgesichert werden. Risiken wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Alter und Tod werden von der Sozialversicherung erfasst.
Der "Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger" bildet eine Dachorganisation für die einzelnen Sozialversicherungsträger. Er koordiniert die einzelnen Träger. Derzeit gibt es in Österreich rund 17 Sozialversicherungsträger (Sozialversicherungsanstalten) in den Bereichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Die Träger sind entweder nach regionalen oder nach berufsständischen Aspekten organisiert.
Die Beiträge für Arbeitnehmer sind vom Arbeitgeber zu berechnen, und vom Entgelt in Abzug zu bringen. Beiträge für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber zu leisten hat sind mit den Arbeitnehmerbeiträgen zusammen an den Sozialversicherungsträger abzuführen. Selbstständige berechnen ihre Beiträge selbst und führen sie an den Sozialversicherungsträger ab.
Neben der Sozialversicherung gibt es noch ein zweites Netz der sozialen Sicherheit in Österreich, dieses beruht nicht auf Beiträgen/dem Versicherungsprinzip. Leistungen für Personen werden in Form der "Bedarfsorientierten Mindestsicherung", Sozialhilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld, etc. ausbezahlt. Von diesem sozialen Netz profitieren sowohl in Not geratene, als auch nicht in Not geratene Menschen.
Die Sozialpartner Österreich
Die Sozialpartnerschaft ist ein österreichisches Spezifikum. Es handelt sich um eine informelle und freiwillige Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessensverbände und der Regierung. Die korrekte Bezeichnung lautet Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft. Die Sozialpartnerschaft bildete eine Voraussetzung für den Aufbau nach dem zweiten Weltkrieg und sozialen Frieden. Die österreichische Besonderheit liegt darin, dass sich die Sozialpartnerschaft
darüber hinaus auf praktisch alle Gebiete der Wirtschafts- und Sozialpolitik erstreckt. Deshalb gilt Österreich auch als Musterbeispiel des Korporatismus, also der umfassenden und koordinierten Interessensvertretung.
Die Sozialpartner sind die vier Interessensverbände Österreichischer Gewerkschaftsbund, Bundesarbeiterkammer, Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer Österreich. Das Wesen der Sozialpartnerschaft besteht darin, dass sich diese vier Organisationen zu gemeinsamen längerfristigen Zielen der Wirtschafts- und Sozialpolitik bekennen. Diese Ziele sollen durch Zusammenarbeit und durch koordiniertes Handeln erreicht werden und nicht durch offen ausgetragene Konflikte. Es wird versucht Probleme gemeinsam, zum Vorteil aller Beteiligten zu lösen. Lösungen können durch die besondere Gesprächs- und Verhandlungskultur gelingen, die erzielten Kompromisse sollen nach außen und innen vertretbar und durchsetzbar sein.
In der Paritätischen Kommission befinden sich Vertreter der Regierung und der Sozialpartner. In der Vergangenheit ging es in dieser Kommission vor allem um Preiskontrolle und Inflationsbekämpfung, nunmehr eher darum eine institutionalisierte Gesprächsebene zwischen den Sozialpartnern und der Regierung zu sein.
In den letzten Jahrzehnten wurde mehr oder weniger an der Sozialpartnerschaft gerüttelt und es gab Versuche die "Konsensdemokratie" zu verlassen. Ob des großen Einflusses wurde die Sozialpartnerschaft auch undemokratische als "Regierung hinter der Regierung" (Schattenregierung) bezeichnet, die den Proporz huldigt und demokratisch nicht legitimiert sei. Wie weit die Sozialpartnerschaft heutzutage (noch) im Stande ist den sozialen Frieden im Lande sicherzustellen und konsensuale Konfliktregelungen herbeizuführen steht zur Diskussion.
Die Sozialpartnerschaft wurde nach dem zweiten Weltkrieg begründet und hat unzweifelhaft einen großen Beitrag zum sozialen Frieden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts geleistet. Das "Insel der Seligen" Bild welches man von Österreich haben kann/konnte geht großteils auf das Wirken der Sozialpartnerschaft zurück.
Die Österreichische Nationalbank (OeNB) ist die Zentralbank der Republik Österreich und Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) im Eurosystem. Sie gestaltet im öffentlichen Interesse die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich und im Euroraum mit. Die Rechtform der Nationalbank ist die der Aktiengesellschaft, das Grundkapital von 12 Millionen Euro gehört dem Staat Österreich. Es gibt für die Institution das Nationalbankgesetz 1984 und Sonderregelungen, vor allem die Unabhängigkeit und das nicht Folge leisten von Anordnungen oder politischen Zurufen sind im Wirken innerhalb Österreichs relevant.
Europäische Zentralbank EZB
Gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) bilden die unabhängigen nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die Nationalbanken sind die Grundkapitalbesitzer des Grundkapitals der Europäischen Zentralbank und folgen gemeinsamen Richtlinien. Die Europäische Zentralbank legt die Geldpolitik im Euroraum fest, auch mit Entscheidungen in Bezug auf geldpolitische Zwischenziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im System und erlässt die für ihre Ausführung notwendigen Leitlinien. Das Direktorium der Nationalbank hat den Weisungen der Europäischen Zentralbank Folge zu leisten. Die Nationalbank entsendet Vertreter in die Europäische Zentralbank.
Wesentliche Aufgabengebiete und Ziele der Nationalbank sind:
- geldpolitische Entscheidungsprozesse
- Umsetzung der Geldpolitik
- Kommunikation der Geldpolitik
- Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte
Genauer herunter gebrochen kann man die Aufgaben in den Bereichen der Geldpolitische Strategien, der volkswirtschaftlichen Analyse, dem Erstellen von statistischen Daten, der Mitwirkung in internationalen Organisationen, der Umsetzung der Geldpolitik (Reservemanagement und geldpolitische Instrumente), der Geldversorgung, der Kommunikation, der Finanzmarktstabilität und der Zahlungsstabilität und des Zahlungsverkehrs verorten. Die "Leitwerte" der Nationalbank sind Sicherheit, Stabilität und Vertrauen.
Die drei Leitungsorgane der Bank sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium. Die Generalversammlung genehmigt den Jahresabschluss und bestimmt über die Verwendung des Bilanzgewinnes. Der wirtschaftliche Erfolg der Nationalbank wird als Dividende teilweise oder zur Gänze an den Eigentümer (Republik Österreich) ausgeschüttet. Der Generalrat überwacht die Geschäfte (außerhalb des Aufgabenbereiches des Europäischen Systems der Zentralbanken) und berät das Direktorium bei der Geschäftsführung und Währungspolitik. Das Direktorium führt die Geschäfte und leitet den Dienstleistungsbetrieb, es folgt den Leitlinien der Europäischen Zentralbank.
Aus der Öffentlichkeitsarbeit der Institution ist vielen Österreichern der Euro-Bus bekannt. Er dient(e) vor allem der mobilen Information der Bürger über den Euro und dessen Sicherheitsmerkmale und dem Umtausch von Restbeständen von Schilling-Münzen und -Banknoten.
Zweigstellen der Nationalbank gibt es in Linz, Salzburg, Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Bregenz. Die Hauptaufgaben der Zweigstellen sind die Bargeldversorgung, die regionale Wirtschaftsbeobachtung und Unternehmensanalyse und die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Vorläufer der Nationalbank reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Zu Beginn der Tätigkeit war diese eher unstetig, mit der Unabhängigkeit des Institutes begann sich dies zu ändern. Zu Beginn des 21. Jahrhundert ist die Nationalbank eine Institution die im Euroraum und in Österreich ihr Aufgabengebiet findet.
Arbeitsmarktservice und Arbeitsmarktgesetz
Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist ein Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Mit dem Arbeitsmarktgesetz 1994 wurde die Arbeitsmarktverwaltung ausgegliedert und es entstand das Arbeitsmarktservice, in Nachfolge des Arbeitsamtes. Das Unternehmen ist in eine Bundes-, neun Landes- und 99 Regionalorganisationen gegliedert.
Die vier Sozialpartner und die Vereinigung der österreichischen Industrie werden auf diesen Ebenen in die Geschäfte mit einbezogen und wirken an der Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und am Controlling wesentlich mit. In der Bundesorganisation agiert der Verwaltungsrat, dieser hat ein Präsidium welches aus drei Mitgliedern besteht. Die weiteren Mitglieder sind Vertreter der Regierung, der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und die Geschäftsführer der Landesorganisationen.
Die Aufgabe des Arbeitsmarktservice ist die Vermittlung von Arbeitskräften auf offene Stellen, das Unterstützen von Eigeninitiative der Arbeitssuchenden, die Unterstützung von Arbeitssuchenden und Unternehmen durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung.
Finanzelle Leistungen vom Arbeitsmarktservice erhalten sowohl Arbeitssuchende als auch Unternehmen. Die bekannteste finanzielle Leistung für Arbeitssuchende ist das Arbeitslosengeld, welches eine Versicherungsleistung darstellt. Notstandshilfe können jene Arbeitsuchenden erhalten deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist. Weitere finanzielle Leistungen sind das Weiterbildungsgeld, das "Altersteilzeitgeld", das Übergangsgeld als Übergangsleistung für langfristig Arbeitssuchende bis zur Pension und Vorschüsse auf Leistungen der Pensionsversicherung. Unternehmen können vom Arbeitsmarktservice für viele Tatbestände finanzielle Unterstützungen erhalten, dies beginnt bei der finanziellen Förderung für die Ausbildung von Lehrlingen, geht über finanzielle Förderungen für die Qualifizierung von Arbeitnehmern bis zu finanziellen Förderungen für die Einstellung des ersten Arbeitnehmers. Ob der Vielzahl der Förderungen und der regionalen Besonderheiten muss die Aufzählung hier unvollständig bleiben.
Das Arbeitsmarktservice hat rund 5.000 Arbeitnehmer, von denen etwa ein Fünftel Beamte sind.
Bei der sich derzeit in Umsetzung befindlichen "Bedarfsorientierten Mindestsicherung" sollen auch die Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice als Anlauf- und Informationsstellen dienen und Erstanträge annehmen. Derzeit ist die "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" noch nicht in allen Bundesländen umgesetzt und die Annahme von Anträgen durch das Arbeitsmarktservice nicht einheitlich geregelt. Personen, die "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" beziehen und arbeitsfähig sind werden vom Arbeitsmarktservice zur Arbeitssuche vorgemerkt und ihnen stehen alle Dienstleistungen des Arbeitsmarktservice zur Verfügung.