Besonderer pädagogischer Förderbedarf
Sonderschulen können von Kindern besucht werden die besonderen pädagogischen Förderbedarf haben. Dieser kann aufgrund körperlicher oder geistiger Handicaps bestehen. In Sonderschulen ist die Schülerzahl pro Klasse geringer als in anderen Pflichtschulen und die Kinder werden von speziell ausgebildeten Lehrkräften betreut. Die niedrigere Klassenschülerzahl und die spezielle Ausbildung von Lehrkräften soll die Integration und Förderung der Schüler positiv beeinflussen.
Ob ein pädagogischer Förderbedarf vorliegt wird bei der Einschulung festgestellt und durch medizinisch, pädagogisch sowie psychologisch sachverständige Personen festgestellt. Die Entscheidung über den Besuch einer Sonderschule für das Kind wird von den Erziehungsberechtigten getroffen. In Sonderschulen können Schüler die gesamte Schulpflicht absolvieren und auch ein bis zwei freiwillige weitere Jahre anhängen.
Da ein Sonderschulbesuch teilweise immer noch eine gewisse Stigmatisierung mit sich bringen kann entscheiden Erziehungsberechtigte, für ihre Kinder teilweise auch gegen den Besuch einer Sonderschule. Das Kind besucht dann die anderen Schultypen der Pflichtschule. Meist gibt es für solche Kinder zusätzlich speziell ausgebildete Lehrer. Die Entscheidung zu treffen in welcher Schulform ein Kind gut aufgehoben ist liegt letztlich bei den Erziehungsberechtigten die das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen haben.