Wirtschaftskammer (WK)
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Die Wirtschaftskammer (WK)(neues Fenster) besteht aus neun Wirtschaftskammern, eine in jedem Bundesland und der Wirtschaftskammer Österreich mit Sitz in Wien.
Die Wirtschaftskammern beruhen auf gesetzlichen Regelungen. Ein zentraler Aufgabenbereich der Wirtschaftskammern ist die Vertretung der Interessen der Mitglieder. Für Unternehmer, Selbstständige und Personen die berechtigt sind ein Gewerbe auszuüben gilt das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft von Gesetzes wegen. Die Wirtschaftskammern vertreten rund 400.000 Mitgliedsbetriebe. Schwerpunkte der Arbeit, als strategische Geschäftsbereiche bezeichnet sind:
- Interessenvertretung durch aktive Gestaltung der wirtschaftlichen
- Wirtschaftsförderung durch Information und Beratung sowie Vermittlung von Partnern zu Gunsten der österreichischen Wirtschaft
- Wissensvermittlung von Expertenwissen für Mitglieder durch Weiterqualifizierung von Mitgliedern und aktiver Wissensvermittlung in allen Bereichen der Wirtschaft
Die Grundsätze der Wirtschaftskammer sind in der Broschüre "Der Wirtschaft verpflichtet"(neues Fenster) zusammengefasst.
Alle fünf Jahre wird von den Mitgliedern das Wirtschaftsparlament gewählt. Zur Finanzierung der Wirtschaftskammern wird die Kammerumlage eingehoben, sie besteht aus der Grundumlage, der Kammerumlage 1 und der Kammerumlage 2. Die Wirtschaftskammer hat rund 510.000 Mitglieder, davon etwa 410.000 aktive Mitglieder. Ein gutes Drittel der Kammermitglieder sind Weiblich und drei Viertel der Mitglieder sind/betreiben Einzelunternehmen die zum überwiegenden Teil nicht protokolliert sind.
Jede der zehn Wirtschaftskammern gliedert sich in sieben Sparten. Diese sind:
- Gewerbe und Handwerk
- Industrie
- Handel
- Bank und Versicherung
- Transport und Verkehr
- Tourismus und Freizeitwirtschaft
- Information und Consulting
Weiter Unterorganisationen sind die Fachorganisationen, Innungen, Gremien und Abteilungen.
Die untenstehenden Serviceunternehmen der Wirtschafskammern bieten weitere Dienste an:
Die Geschichte der Wirtschaftskammern beginnt mit der Errichtung der ersten Handelskammer 1848 in Wien. Als gesetzliche Grundlage für die Wirtschaftskammern wurde 1946 das Wirtschaftskammergesetz(neues Fenster) verabschiedet und 1950 kam es zur ersten freien Kammerwahl durch die Mitglieder.
Die Bundeswirtschaftskammer spielt eine wichtige Rolle in der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft(neues Fenster) in Österreich.