Volksschulen (VS)
Eine Aufgabe der Volksschulen (VS) ist es Kindern die vier Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen und die Suche und Aufbereitung von Information beizubringen. Die Volksschule (VS) soll den Kindern Grundbildung vermitteln. Um der Unterrichtspflicht/Bildungspflicht ab dem sechsten Lebensjahr, mit Stichtag 31. August nachzukommen gibt es für Erziehungsberechtigte grundsätzlich zwei Möglichkeiten, einerseits die Anmeldung des Kindes bei einer Volksschule (VS) und der Schulbesuch oder der Heim- beziehungsweise Hausunterricht. Von der letzten Form wird nur sehr selten Gebrauch gemacht, in regelmäßigen Abständen erfolgt dabei eine Wissensüberprüfung für Kinder in öffentlichen Schulen.
Üblicherweise werden vier Klassen in Volksschulen (VA) geführt, es gibt auch Volksschulen (VS) die eine oder weniger als vier Klassen führen, vor allem bei kleinen Schulen mit wenigen Schülern kann dies vorkommen.
Für die Erhaltung der Volksschulen (VS) haben die Gemeinden Sorge zu tragen. Üblicherweise besuchen Kinder jene Schule die in ihrer Gemeinde oder dem jeweiligen Schulsprengel liegt. Es gibt auch die Möglichkeit des Besuches von Schulen außerhalb des Schulsprengels und von Privatschulen, für beide gibt es besondere Regelungen.
Als Alternative zum Besuch einer Volksschule (VS) gilt der Besuch einer Sonderschule. Nach der vierten Klasse Volksschule (VS) können Schüler in eine Sonderschule, eine Hauptschule (HS) oder in eine Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS) wechseln.